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   OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss (OWi) 142/00 - (OWi) 82/00 III   

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https://dejure.org/2000,15553
OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss (OWi) 142/00 - (OWi) 82/00 III (https://dejure.org/2000,15553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2000 - 2a Ss (OWi) 142/00 - (OWi) 82/00 III (https://dejure.org/2000,15553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2000 - 2a Ss (OWi) 142/00 - (OWi) 82/00 III (https://dejure.org/2000,15553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 77; StPO § 261
    Anforderungen an die Identifizierung des Fahrers in einem Bußgeldverfahren

Papierfundstellen

  • VRS 100, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 6/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss OWi 142/00
    Soweit der Betroffene die Verletzung des § 77 OWiG rügt, weist der Senat ergänzend zu dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NZV 1993, 452 und auf Lemke in HK-OWiG, § 77 Rdnrn. 18 ff hin.
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1993 - 2 Ss OWi 275/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss OWi 142/00
    Eine solche Schematisierung ist der Bußgeldkatalog-Verordnung nicht zu entnehmen; sie widerspricht den in § 17 Abs. 3 OWiG niedergelegten Grundsätzen der Bußgeldbemessung (Göhler a.a.O. § 17 Rdnr. 30; OLG Düsseldorf NZV 1994, 205).
  • OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
    Unerlässlich ist die im Rahmen Aufklärungsrüge allerdings die Angabe, dass zwischen dem als Fahrer genannten Zeugen und dem Betroffenen eine derartige Ähnlichkeit bestünde, dass von nahezu identischem Aussehender beiden Personen ausgegangen werden müsse, die Personen sich also täuschend ähnlich sehen würden (vgl. BayObLGSt 1998, 142, 143; OLG Düsseldorf, VRS 100, 358 ).
  • BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

    Daß einer der vier benannten Zeugen mit dem Betroffenen besondere Ähnlichkeit habe, ist, wie die erhobene Verfahrensrüge belegt, vom Betroffenen nicht behauptet worden (zur Bedeutung dieser Behauptung vgl. BayObLGSt 1998, 142/143; OLG Düsseldorf VRS 100, 358).
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